„Aus meinem gesamten Lohnguthaben erhalte ich Fr. X jeden Monat direkt und darüber hinaus die Einzahlungen zu meinen Gunsten auf das BVG- Konto. Aufgrund weiterer sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (AHV/IV/ALV/EO) sind zur Wahrung meiner Anwartschaften Einzahlungen in weitere (Umlage-) Versicherungen zu leisten.“ Daraus ergebe sich logischerweise, dass bei Wegfall einer Ablieferungspflicht der Anteil der Direktauszahlung (netto) steigen müsse.