Sowohl Rechtsbegehren, mit denen Genugtuung oder Schadenersatz für bestimmte Schadenspositionen verlangt werde, wie auch ein Urteil, das solchen Begehren stattgebe, müssten rechtlich begründet sein. Demnach bestehe kein Raum, zulasten von bestimmten Schadenspositionen mehr Genugtuung einzuklagen oder zuzusprechen. Eine Verletzung von Art. 58 OR sei weder dargetan noch ersichtlich. 3485 Landwirtschaftliche Pacht. Erstreckungsdauer (Art. 27 Abs. 3 LPG). Sachverhalt: Mit Vertrag vom 19.5.1997 hat der Gesuchsteller von H.C., der Mutter des heutigen Gesuchsgegners, rund 295 Aren Wiesland auf der Parzelle Nr. 798 in W. gepachtet. Im