Für Einkommen im Bereich des Referenzeinkommens (zwischen Fr. 6'800.-- bis Fr. 7'600.--) ist keine Anpassung vorzunehmen. Für Einkommen zwischen Fr. 7'600.-- bis Fr. 8'300.-- ist eine Erhöhung um 10 %, für Einkommen zwischen Fr. 8'300.-- bis Fr. 9'100.-- um 20 %, für Einkommen zwischen Fr. 9'100.-- bis Fr. 9'800.-- um 30 % und für Einkommen von Fr. 9'800.-- bis Fr. 10'500.-- eine Erhöhung um 40 % vorgesehen. Tabellarisch umgesetzt sieht das folgendermassen aus: Barbedarf mit Reduktion nach Einkommen