Aus Praktikabilitätsgründen werden nun Einkommensgruppen gebildet: Für Einkommen, die 25 % unter dem Referenzeinkommen liegen, d.h. für Einkommen unter Fr. 5'900.-- gilt einheitlich ein Reduktionssatz von 25 %. Für Einkommen zwischen Fr. 5'900.-- bis Fr. 6'800.-- ist der halbe Maximalsatz der Reduktion anzuwenden, d.h. 12.5 %. Für Einkommen im Bereich des Referenzeinkommens (zwischen Fr. 6'800.-- bis Fr. 7'600.--) ist keine Anpassung vorzunehmen.