Im Gegensatz zu der im Jahre 2000 publizierten Praxis werden die Unterhaltsbeiträge sodann nicht nur nach Anzahl Kinder und Lebensalter des Kindes/der Kinder, sondern neu auch nach dem konkret zur Verfügung stehenden Einkommen abgestuft und zwar nach folgenden Überlegungen: Den Zürcher Tabellen liegt ein Referenzeinkommen von rund Fr. 7'200.-- zugrunde. Verdienen die Eltern weniger oder mehr, sind die Beträge proportional zur Höhe des Einkommens anzupassen, wobei eine maximale Reduktion von 25 % zulässig ist. Aus Praktikabilitätsgründen werden nun Einkommensgruppen gebildet: