Aus Praktikabilitätsgründen werden nun Einkommensgruppen gebildet: Für Einkommen, die 25 % unter dem Referenzeinkommen liegen, d.h. für Einkommen unter Fr. 5'900.-- gilt einheitlich ein Reduktionssatz von 25 %. Für Einkommen zwischen Fr. 5'900.-- bis Fr. 6'800.-- ist der halbe