So sind zum Beispiel die Wohnkosten im Kanton Appenzell A.Rh. erheblich tiefer als im Kanton Zürich. Um dem hiesigen Lebenskostenniveau gerecht zu werden, gehen die Einzelrichter des Kantonsgerichts gemäss ihrer neuen Praxis - analog der Walliser Rechtsprechung - von einer generellen Reduktion von 30 % aus. Im Gegensatz zu der im Jahre 2000 publizierten Praxis werden die Unterhaltsbeiträge sodann nicht nur nach Anzahl Kinder und Lebensalter des Kindes/der Kinder, sondern neu auch nach dem konkret zur Verfügung stehenden Einkommen abgestuft und zwar nach folgenden Überlegungen: Den Zürcher Tabellen liegt ein Referenzeinkommen von rund Fr. 7'200.-- zugrunde.