Gemäss langjähriger Praxis wird von den ausserrhodischen Gerichten der Bedarf der Kinder anhand der Empfehlungen des Zürcher Jugendamtes bestimmt (vgl. auch AR GVP 2000 Nr. 3355). Die Ansätze in der per 1. Januar 2007 aktualisierten Tabelle (http: //www.lotse.zh.ch/documents/ajb/fj/allg/durchschnittlicher_unterhaltsbed_tabelle_2007.pdf) sind gemäss der in der Ostschweiz herrschenden Ansicht indessen für die hiesigen Verhältnisse zu hoch und daher zu reduzieren. So sind zum Beispiel die Wohnkosten im Kanton Appenzell A.Rh. erheblich tiefer als im Kanton Zürich.