OGer 11.07.2006 3482 Eheschutzverfahren. Verhältnis zu einer vorgängig erlassenen polizeilichen Wegweisungsverfügung. Sachverhalt: Die Parteien sind seit dem 21.06.1997 verheiratet. Sie sind Eltern des Kindes P., geboren am 04.09.1998. Am 07.08.2004 kam es in der Wohnung der Parteien zu einer Intervention der Kantonspolizei Appenzell A.Rh. wegen häuslicher Gewalt. Die Gesuchsgegnerin wurde weggewiesen und mit einem 10-tägigen Rückkehrverbot belegt. Mit Schreiben vom 11.8.2004 stellte der Ehemann ein Gesuch um Erlass von Eheschutz-Massnahmen.