4. Umstritten beim Bedarf sind die Ausgaben für das Wohnen und den Arbeitsweg. Ausserdem beansprucht der Kläger für den Fall, dass seinem Motorfahrzeug keine Kompetenzqualität zugebilligt wird, die Abgeltung der Kosten, die ihm durch das Abholen und Zurückbringen der Kinder an den Besuchswochenenden entstehen.