Diese Praxis ist in der Lehre denn auch kritisiert worden (Cadosch, ZBJV 2001, S. 145, 149 f.; Heinz Hausheer/Annette Spycher, Unterhalt nach neuem Scheidungsrecht, Ergänzungsband zum Handbuch des Unterhaltsrechts, Bern 2001, N. 05.91; Daniel Steck, FamPra.ch 4/2002, S. 836 ff.). Im Übrigen hat es sogar das Bundesgericht in einem Entscheid vom 1. Juli 2002 (Urteil 5P.119/2002) nicht als willkürlich bezeichnet, wenn die Vorinstanz in einem ausführlich begründeten Entscheid von der bundesgerichtlichen Praxis, dass die laufenden Steuern bei der Berechnung des familienrechtlichen Grundbedarfs nicht zu berücksichtigen sind, abgewichen ist.