O., Teilband VI, S. 115) wird das Brautgeld („Mohar“) als Geldsumme umschrieben, die die Frau zu ihrer materiellen Sicherheit später bei einer Scheidung oder beim Vorversterben ihres Mannes erhält. Dass das Brautgeld nach libanesischem Recht mit dem Altersvorsorgeausgleich und auch mit dem Vermögensausgleich nach schweizerischem Recht nicht vergleichbar ist, ergibt sich schliesslich aus den unterschiedlichen Charakteren der einzelnen Leistungen: