Demnach wäre zwar eine Legalisation durch die Vertretung der Schweiz im Ausland selber vorzunehmen, aber dies ist faktisch deshalb nicht möglich, weil der Betrug mit pakistanischen Personenstandsurkunden weit verbreitet ist (vgl. dazu auch Website des U.S. Departements of State, http:/travel.state.gov/visa/reciprocity/Contry%20Folder/P/Pakistan.htm). Die Schweizerische genauso wie die deutsche Auslandvertretung in Pakistan sehen sich deshalb gezwungen, mit einem Ersatzverfahren via örtliche Vertrauensanwälte die formelle und inhaltliche Richtigkeit der Urkunden zu überprüfen (vgl. www.auswaertiges-