die Braut in Tat und Wahrheit drei Jahre älter war als der angebliche Bräutigam, dessen Alter auf 35 Jahre verurkundet wurde, könnte erklären, weshalb die Braut in der 1999 beglaubigten Kopie in das plausibler scheinende Heiratsalter von 34 Jahren verjüngt wurde). (...) 2.5 Angesichts dieser Indizien unterschiedlicher Herkunft kommt das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung zum Schluss, dass die angeblich am 15.6.1992 geschlossene Ehe zwischen B. und dem verstorbenen M. L. höchstens fingiert sein kann und dass in der betreffenden Ehebescheinigung (Nikah Nama) deshalb ein falscher Sachverhalt verurkundet wurde.