2.3 Gemäss dem bei der schweizerischen Botschaft eingeholten zweiten Amtsbericht war die behauptete Scheidung von B. auch in den pakistanischen Registern zunächst nicht verzeichnet. Diese Scheidung sei erst nachträglich, nach den Abklärungen für den ersten Amtsbericht eingetragen worden, und zwar von einer notorisch korrupten Regionalbehörde. Auch die behauptete Heirat mit M.L. sei erst nachträglich eingetragen worden. Dabei handle es sich um einen entfernten Verwandten des A.R., welcher im Jahre 1994 zwar tatsächlich an einem Unfall verstorben sei, aber nie mit B. verheiratet gewesen sei.