Nach Abs. 2 blieb die Schaffung weiterer richterlicher Behörden der Gesetzgebung vorbehalten. Auf gesetzlichem Wege wurden in der Folge als kantonale Gerichtsbehörden das Jugendgericht, das Versicherungsgericht und schliesslich das Verwaltungsgericht eingeführt. Seit der Abschaffung der Gemeindegerichte üben die Gemeinden hingegen keinerlei Justizfunktionen mehr aus. Das Justizwesen ist heute ausschliesslich Sache des Kantons. Am 30. April 1995 hat die Landsgemeinde die neue Kantonsverfassung angenommen (bGS 111.1), die von den eidgenössischen Räten am 3. Juni 1996 (Ständerat) und am 16. September 1996 (Nationalrat) gewährleistet worden ist. Die neue Kantonsverfassung enthält nur noch