Das Baugesuch ist den Nachbarn W. und G. von der Baubehörde am 10. Dezember 2003 angezeigt worden. Mit Eingabe vom 31. Dezember 2003 haben W. und G. beim Gemeinderat Einsprache erhoben und im Wesentlichen geltend gemacht, dass zugunsten der Parzelle von E. (Nr. 200) kein unbeschränktes Fahrrecht bestehe, weshalb der Neubau des Schweinestalles nicht realisiert werden dürfe. Am 25. Februar 2004 hat im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Einspracheverfahrens gegen das Baugesuch unter der Leitung des Planungsamtes ein Augenschein an Ort und Stelle stattgefunden.