Die IV-Stelle hat keine Gründe dargetan, warum sie zehn Monate wartete, bis sie die Anfrage an das BSV richtete. Das BSV hat dann mit seinem Schreiben vom 5. September 2005 das weitere Vorgehen aufgezeigt. Dieses hätte von der IV-Stelle unverzüglich an die Hand genommen werden müssen. Die IV-Stelle hat in ihrer Vernehmlassung keine Erklärung für ihr Untätigbleiben geliefert. Die unspezifischen Hinweise auf die Komplexität des Falls und die Arbeitslast sind in diesem Zusammenhang unbehelflich und können die lange Verfahrensdauer nicht rechtfertigen.