Es ist demnach festzuhalten, dass die IV-Stelle vom 29. September 2004 bis zum 25. Juli 2005, d.h. während 10 Monaten, untätig geblieben ist. Nachdem die IV-Stelle in ihrer Vernehmlassung vom 12. Mai 2006 – diese hat sie dem Gericht mit zweimonatiger Verspätung einreichen lassen – in Aussicht stellte, dass der Einspracheentscheid demnächst erlassen werden könne, ist bis dato (weitere fünf Monate später) kein Einspracheentscheid erlassen worden bzw. über die weiteren Anträge nicht verfügt worden. 5. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Abklärungen im vorliegenden Fall komplex sind und einigen Aufwand erfordern.