darüber, dass er und seine Mutter auf den Flüchtlingsstatus verzichtet hätten. Am 7. Oktober 2005 richtete die IV-Stelle eine Anfrage an das Ostschweizer Kinderspital, welches mit Schreiben vom 10. November 2005 antwortete. Am 16. November 2005 wurde die Rechtsverzögerungsbeschwerde eingereicht. Es ist demnach festzuhalten, dass die IV-Stelle vom 29. September 2004 bis zum 25. Juli 2005, d.h. während 10 Monaten, untätig geblieben ist.