Bis zur erneuten Aufforderung des Beschwerdeführers vom 27. Juni 2005, einen Einspracheentscheid zu erlassen, hat die IV-Stelle keine weiteren Schritte mehr unternommen. Mit Schreiben vom 25. Juli 2005 teilte die IV-Stelle dem Beschwerdeführer mit, dass recht komplexe Fragestellungen zu beurteilen seien und dass sie baldmöglichst zur Einsprache Stellung nehmen werde. Gleichentags richtete sie eine Anfrage an das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und liess dem Beschwerdeführer den Fragebogen zum Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung zukommen. Am 5. September 2005 traf die Antwort des BSV bei der IV-Stelle ein. Am 19. September 2005 informierte der Beschwerdeführer die IV-Stelle