Genf 2003, Art. 56 Rz. 13). 4. Nachdem der Beschwerdeführer am 14. Mai 2004 Einsprache gegen die Verfügung vom 20. April 2004 erhoben und mit Schreiben vom 20. Juli 2004 einen Entscheid über die mit Anmeldung vom 27. Januar 2004 beantragten Leistungen erbeten hatte, erteilte die IV-Stelle am 29. September 2004 einen Auftrag für einen IK-Zusammenruf. Bis zur erneuten Aufforderung des Beschwerdeführers vom 27. Juni 2005, einen Einspracheentscheid zu erlassen, hat die IV-Stelle keine weiteren Schritte mehr unternommen.