KSME die Leistungspflicht auf 2 bzw. 3 Jahre limitiert wird, so entbehrt diese Limitierung einer gesetzlichen Grundlage in Verordnung oder Gesetz und ist deshalb im konkreten Fall nicht anzuwenden. 5. In diesem Sinn ist der angefochtene Einspracheentscheid der IV-Stelle aufzuheben und die IV-Stelle anzuweisen, medizinische Massnahmen in Form von Ergotherapie gemäss dem Verlaufbericht von Dr. med. S. M. zu gewähren. VGer 25.10.2006 2267 Invalidenversicherung. Rechtsverzögerung.