Diese Regelung gilt explizit auch für die Ergotherapie. Mit Mitteilung vom 24. April 2001 sprach die IV-Stelle medizinische Massnahmen vom 1. Februar 2001 bis 31. Januar 2005 zu und beauftragte das Ergotherapie-Zentrum in H. mit der Durchführung. Am 22. November 2004 verfügte die IV-Stelle eine Kostengutsprache für ambulante Psychotherapie vom 3. September 2004 bis 31. Januar 2005. Mit der angefochtenen Verfügung vom 3. November 2005 wurde die Kostengutsprache für Ergotherapie auf den 31. Dezember 2005 aufgehoben.