Aus den Erwägungen: 2. Es ist unbestritten, dass der 1994 geborene A. an einem infantilen psychoorganischen Syndrom leidet. Da der Intelligenzquotient über 75 liegt, ist auch das Kriterium der normalen Intelligenz erfüllt. Da das Geburtsgebrechen vor Vollendung des 9. Altersjahres diagnostiziert wurde und behandelt wird, liegt ein Geburtsgebrechen gemäss Ziff. 404 des Anhangs der Verordnung über Geburtsgebrechen vor (GgV; SR 831.232.21).