Dass der zugewiesene Arbeitsraum unzureichend gegen Pausen- und Unterrichtslärm abgeschirmt sein soll, wird nicht behauptet. Was die Absenkung der Heiztemperatur namentlich am Abend und am Wochenende betrifft, ist mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass es auch bei einem Vollzeitpensum von 23 Lektionen grundsätzlich möglich ist, die Unterrichtsvor- und Nachbereitung samt den Korrekturen noch während den ordentlichen Bürozeiten in der Schule zu erledigen.