3.3 In Würdigung der vom Rektorat erhaltenen Angaben zum Stützpunkt bzw. Arbeitsraum der vier Mathematiklehrer kommt das Gericht zum Schluss, dass dem Beschwerdeführer von der Grösse her und dank dem PC (mit Drucker und Internetanschluss) an der Schule ein tauglicher, aber nicht gerade komfortabler Arbeitsraum und -platz zur Verfügung steht. Dass dieser Arbeitsplatz nicht den Anforderungen eines Arbeitsplatzes in der Verwaltung entspricht, dürfte zutreffen, aber dies braucht er auch nicht. Denn in der Verwaltung ist ein Vollzeitarbeitsplatz in der Regel während den wöchentlich 42 Stunden besetzt oder muss jedenfalls nicht annähernd während 23 Stunden für den Unterricht in einem separaten