nach Auffassung des Rektors erhebliche Mehrkosten zur Folge. Im Arbeitsstützpunkt des Beschwerdeführers seien Schränke für die Lagerung von Schulmaterial vorhanden. Weil am Arbeitsplatz selber kein Material abgestellt werden könne, ohne die Kollegen zu behindern, könne nicht von einem individuellen Arbeitsplatz gesprochen werden. Es sei noch nie in Erwägung gezogen worden, auch ausserhalb der Stützpunkte persönliche Schränke einzurichten. Der Arbeitsraum selber eigne sich nicht für die Deponierung vertraulicher Akten. Im Stützpunkt der Mathematiker seien persönliche Fachbücher nur in beschränktem Ausmass deponierbar.