Der von der Vorinstanz erst mit der Duplik eingereichte Amtsbericht des Rektorates der Kantonsschule (vom 16.12.2003) hat allerdings auch nur die Verhältnisse an der ganzen Schule, nicht aber die unterschiedlichen, je nach Fachrichtung zugewiesenen Stützpunkte im Blickfeld (demnach standen im Jahre 2003 den 80 Lehrpersonen mit mehr oder weniger grossen Pensen insgesamt 13 Stützpunkte zur Verfügung, wobei im Durchschnitt pro Stützpunkt vier Arbeitsplätze zur Verfügung standen). Die daraufhin vom Gericht beschlossene Abklärung der tatsächlichen Arbeitsplatzsituation des betroffenen Mathematiklehrers ergab (Schreiben des Rektors), dass dem Beschwerdeführer an