a StG nicht nur die Erbfolge (Universalsukzession), sondern auch die Erbteilung bezeichnet. Deshalb gilt die Zuweisung eines Grundstückes im Nachlass an ein einzelnes Mitglied einer Erbengemeinschaft als von der Handänderungssteuer befreit, sofern dabei nebst dem ausserbuchlichen Übergang auf die Erbengemeinschaft auch die Übertragung auf den betreffenden Miterben innert zweier Jahre nach dem Tod des Erblassers im Grundbuch eintragen wird. Dank dieser Auslegung können Nachlassgrundstücke sowohl auf einen Alleinerben als auch auf einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft ohne Handänderungssteuer übertragen werden, sofern die dazu nötigen Grundbucheinträge fristgerecht erfolgen.