gemäss dessen Wortlaut sicherlich hinsichtlich der Befreiung auch der Alleinerben gefolgt. Hingegen ist der Regierungsrat und in der Folge auch der Kantonsrat mit der Verwendung des Begriffes "Erbgang" dem Anliegen und dem engen Begriffsverständnis namentlich der Grundbuchverwalter nur scheinbar gefolgt. In seiner zusammenfassenden Kommentierung vom 4.1.2000 zuhanden der 2. Lesung hielt der Regierungsrat bezüglich der geänderten Handänderungssteuerregelung (auf S.1) nämlich ausdrücklich fest, dass den in der Vernehmlassung eingegangenen Anregungen zwar weitgehend entsprochen wurde, aber nur soweit diese nicht in Widerspruch zu Regelungen in anderen Steuerbereichen standen.