erben kann - weil nur der Alleinerbe ohne vorgängige Teilung direkt Eigentümer des Grundstückes wird und nur er eigenhändig für einen fristgerechten Grundbucheintrag sorgen kann. Bei der Erbengemeinschaft stellt sich die Frage, ob im Ergebnis gleiches, nämlich eine gänzliche Befreiung von der Handänderungssteuer nicht auch für Mitglieder einer Erbengemeinschaft gilt oder gelten muss, wenn sich beispielsweise einer der Miterben von der Erbengemeinschaft ein Grundstück aus dem Nachlass zuweisen lässt, und sowohl der ausserbuchliche Übergang auf die Erbengemeinschaft als auch die Zuweisung des Grundstückes an das betreffende Mitglied der Erbengemeinschaft innert der Zweijahresfrist im