Handänderungssteuer. Tragweite der Steuerbefreiung nach Art. 237 Abs. 1 lit. e StG (Handänderung zufolge Erbgang). Zwischen der Gemeinde und den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft ist streitig, ob für das im Rahmen der Erbteilung innert zweier Jahre seit dem Tod des Erblassers an einen Miterben übertragene Grundstück eine Handänderungssteuer geschuldet ist, oder ob auch dieser Eigentumsübergang durch Art. 237 Abs. 1 lit. e StG als befreit zu gelten hat.