Das ohnehin schon grosse Ausgangsvolumen im angestammten Wohnteil (294 m2 BGF Wohnen) und der auch dafür durchaus grosszügige Bestand an Nebenflächen im ehemaligen Ökonomieteil hätte es auch ohne zusätzliche Nebenbaute (Carport) erlaubt, ein zeitgemässes Wohnen mit einer Garagierung im ehemaligen Ökonomieteil zu verbinden. Dass anstelle der neuerdings zwei Wohnungen dann allenfalls nur eine Haupt- und eine kleinere Einliegerwohnung möglich gewesen wären, hätte den Erhalt der Baute als Teil der Streusiedlung keinesfalls in Frage gestellt.