Dass neue freistehende Nebenbauten zum Erhalt der appenzellischen Streusiedlung erforderlich wären, lässt sich insbesondere aus dem vorliegenden Fall nicht ableiten: Das ohnehin schon grosse Ausgangsvolumen im angestammten Wohnteil (294 m2 BGF Wohnen) und der auch dafür durchaus grosszügige Bestand an Nebenflächen im ehemaligen Ökonomieteil hätte es auch ohne zusätzliche Nebenbaute (Carport) erlaubt, ein zeitgemässes Wohnen mit einer Garagierung im ehemaligen Ökonomieteil zu verbinden.