Im Übrigen kann kein öffentliches Interesse daran bestehen, die Identität der appenzellischen Streusiedlung ausserhalb der Bauzonen mit übermässig zonenfremd erweiterten Haupt- und Nebenbauten zu beeinträchtigen oder gar mit solcherart freistehend errichteten Nebenbauten zu verdichten. (...) Dass neue freistehende Nebenbauten zum Erhalt der appenzellischen Streusiedlung erforderlich wären, lässt sich insbesondere aus dem vorliegenden Fall nicht ableiten: