Den im Recht liegenden alten Plangrundlagen lässt sich entnehmen, dass die Zufahrt bis zum Umbau von 2003 bis an den Wohn- und naturgemäss auch bis ans Scheunentor im ehemaligen Ökonomieteil heranreichte. Aufgrund dieser Ausgangslage wäre eine Garagierung im oder auch unmittelbar am bestehenden Gebäudevolumen namentlich im Bereich der Nordost- und Südostfassade ohne zusätzliche Zufahrt und auch ohne die behaupteten talseitigen Aufschüttungen möglich gewesen. Dem stehen und standen jedenfalls dort weder die Gefällsverhältnisse noch allfällige Niveauunterschiede entgegen.