RPG grundsätzlich einen körperlichen Zusammenhang zwischen dem angestammten Gebäude und dem Aus- oder Erweiterungsvorhaben erfordert. Davon kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn eine unmittelbare bauliche Verbindung zwischen der bestehenden Baute und der Erweiterung nicht möglich ist, namentlich wenn Niveauunterschiede bzw. ein Terraingefälle eine freistehende Anordnung bedingen (ARE-Vollzugshilfe Anhang2/Beispiel 4 und Ziff. 3.3.2 Punkt 4). Dabei muss die Nebenanlage dem für das Gesuch massgeblichen Hauptbau ferner so zugeordnet werden, dass sie sinnvollerweise nur ihm dienen kann.