Im konkreten Fall hat das Bundesgericht die Anrechnung eines Holzschopfes bei der Nebenflächenberechnung bestätigt, welche vom Gesuchsteller lediglich als überdachte Holzbeige bezeichnet wurde (E. 3.4). Zudem bezeichnete das Bundesgericht die Praxis, frei auskragende Vordächer bis zu einer Ausladung von 1.5m nicht, und im Gegensatz dazu, abgestützte Vordächer im Bereich bis und mit den Stützen an die Nutzfläche (BNF) anzurechnen, als nicht bundesrechtswidrig und im Einklang mit der ARE-Vollzugshilfe (E. 3.3). 3.3