a und b RPV vorliegend gegeben sind, ist im folgenden zu prüfen. Die Frage nach dem genauen Zeitpunkt der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung könnte sich zwar in anderem Zusammenhang wieder stellen, nämlich bei der gegebenenfalls erforderlichen Mitwürdigung des als unzulässig gerügten, jedoch rechtskräftig bewilligten Wiederaufbaus des ehemaligen Ökonomieteils (anders als bei Bauten nach Art. 24c RPG und 42 Abs. 4 RPV ist der Wiederaufbau von Bauten im Anwendungsbereich von Art. 24d RPG nicht generell, sondern nach Art. 42a Abs. 3 RPV nur nach Zerstörung durch höhere Gewalt zulässig). Diese Frage kann indessen deshalb offen bleiben, weil sich im Folgenden ergibt, dass der Carport die