Aus der Begründung des Gesuchs des rekurrentischen Rechtsvertreters vom 23. Mai 2005 ist ersichtlich, das keinerlei entscheidende rechtliche Kenntnisse vorhanden sein müssen, um eine Begründung für eine Namensänderung vorzunehmen. Das Gesuch kann mittels eines amtlichen Formulars eingereicht werden, welches beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst erhältlich ist oder auf der Homepage des Kantons heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Dieses Gesuch umfasst vier Seiten und dessen Fragen betreffen „wichtige Gründe für die beantragte Namensänderung“ und „konkrete ernstliche Nachteile durch die heutige Namensführung“.