im Gemeinderatsbeschluss vom 8. Februar 2006 (S. 2) genannten Katalog von verschiedenen öffentlichen Bedürfnissen (Erweiterung Schulhaus, Spielplatz für Kleinkinder, Rasenspielfeld, weitere öffentliche Bauten und Anlagen) - nun aber erstmals alleine auf den Standpunkt, die Teilparzelle der Rekurrenten werde zukünftig mit einiger Sicherheit für die Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes benötigt. Trotz Wegfalls des öffentlichen Bedürfnisses nach einer Schulhausbaute ist das Belassen des Parzellenteils Nr. X in der OE gerechtfertigt, sofern dieses zweite Interesse genügend ausgewiesen ist. 5. a)