Seit der Realisierung des Schulhauses auf der Nachbarparzelle Nr. Y steht fest, dass die Teilparzelle der Rekurrenten für Bauten und Anlagen des Schulhauses nicht mehr beansprucht wird. Im Laufe dieses Verfahrens stellt sich die Vorinstanz im Rekursverfahren - im Gegensatz zu dem im Gemeinderatsbeschluss vom 8. Februar 2006 (S. 2) genannten Katalog von verschiedenen öffentlichen Bedürfnissen (Erweiterung Schulhaus, Spielplatz für Kleinkinder, Rasenspielfeld, weitere öffentliche Bauten und Anlagen) - nun aber erstmals alleine auf den Standpunkt, die Teilparzelle der Rekurrenten werde zukünftig mit einiger Sicherheit für die Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes benötigt.