Mit dem Neubau des Schulhauses „L.“ ist somit eine neue Ausgangslange eingetroffen, was auch die Vorinstanz anerkennt (vgl. Beschluss des Gemeinderats T. vom 8. Februar 2006, S. 2 oben). Aus diesem Grund steht der materiellen Überprüfung der beantragten Zonenplanänderung nichts entgegen, zumal seit der letzten Revision der Ortsplanung über elf Jahre vergangen sind und der strittige Teil des rekurrentischen Grundstücks bereits seit 1974 der OE-Zone zugewiesen ist. 4. a)