, Bern 2002, S. 111). b) Der geltende Zonenplan der Gemeinde T. ist am 22. Februar 1995 durch die Genehmigung des Regierungsrats von Appenzell A.Rh. in Kraft getreten. Von beiden Seiten ist unbestritten, dass die Teilparzelle Nr. X der Rekurrenten im Rahmen dieser Gesamtrevision u.a. mit der Begründung der OE zugewiesen bzw. (seit 1974) in der OE belassen worden ist, darauf allenfalls eine öffentliche Schulhausbaute zu errichten. In den Jahren 2002 bis 2004 wurde auf der Parz. Nr. Y (ehemals Parz. Nr. Z), welche an die Parz. Nr. X der Rekurrenten angrenzt, die Primarschulanlage „L“ realisiert.