Nr. X der Rekurrenten angrenzt, die Primarschulanlage „L“ realisiert. Damit steht fest, dass die Liegenschaft der Rekurrenten für den Bau eines Schulhauses nicht mehr benötigt wird. Ebenfalls unbestritten ist, dass an diesem Ort eine Schulhaus-Erweiterung in den nächsten 15 Jahren nicht zur Diskussion steht (vgl. Konzept der öffentlichen Bauten und Anlagen der Gemeinde T. vom 3. Mai 2005, S. 7 f.). Mit dem Neubau des Schulhauses „L.“ ist somit eine neue Ausgangslange eingetroffen, was auch die Vorinstanz anerkennt (vgl. Beschluss des Gemeinderats T. vom 8. Februar 2006, S. 2 oben).