22 sowie Art. 32 Schutzzonenreglement, die Wasserversorgung S. im Voraus über den Austrag von Dünger zu orientieren, durchaus als im öffentlichen Interesse liegend und verhältnismässig. Entscheid Departement Bau und Umwelt vom 22.06.2006 1440 Baubewilligungsverfahren: Eine Mobilfunkantennenanlage kann nicht als Aufbaute im Sinne des kommunalen Baureglements qualifiziert werden.