Auch wenn der Arbeitseinsatz wetterbedingt erst sehr kurzfristig geplant werden kann, so ist es dem Einsprecher zumutbar, mittels eines Telefonanrufs die Wasserversorgung S. darüber zu orientieren. Ausserdem dürfte die Meldung eines Düngeaustrags vor dessen Ausführung im Interesse beider Parteien sein, denn dies ermöglicht bei einer allfälligen Belastung der Wasserqualität eine rechtzeitige Reaktion seitens der Wasserversorgung S., um die entsprechenden Massnahmen zum Schutze des Wassers sofort einzuleiten. Auf Grund dessen erachtet das Departement Bau und Umwelt die Pflicht des Bewirtschafters nach Art. 22 sowie Art.