Das Gasthaus R. ist jedoch nicht nur wegen der genannten, im Saalanbau (Saal-/Restauranttrakt) stattfindenden traditionellen Anlässe kulturhistorisch schützenswert, sondern grundsätzlich aufgrund der Jahrhunderte alten Geschichte des Gasthauses an der S. als solches. Somit ist das ganze Gebäude, nicht nur der Saal mit den nach der Gasexplosion von 1981 rekonstruierten Wandmalereien, sondern auch der Wohntrakt mit der getäferten Hauptfassade oder die zur Terrasse/Sitzplatz ausgerichtete Südfassade integral unter Schutz gestellt. Nichts anderes weist auch der kantonale Schutzzonenplan aus, der das „R.“ als Einzelbaute als geschützt bezeichnet und nicht bloss Bauteile davon wie bspw. den Saal