7 der Statuten und der Überprüfung des Kostenverteilers zum Schluss, dass die Kosten im Verhältnis zum Nutzen angemessen sind und sich der Kostenverteiler damit als sachgerecht erweist. c) Die Einsprecherin ist Grundeigentümerin der Parzelle Nr. X. Dieses Grundstück grenzt zwar nicht unmittelbar an die Flurgenossenschaftsstrasse, wird jedoch indirekt über diese erschlossen, muss die Einsprecherin doch die Verbindungsstrasse S. - Hauptstrasse befahren oder die Strasse S. benutzen, um auf die Hauptstrasse zu gelangen. Für den Unterhalt der Verbindungsstrasse S. -